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Sachverständigen- Büro

Schadensgutachten

 

Schadengutachten für Kfz- und Zweiradschäden
Wir bewerten und begutachten PKW, LKW, Busse, Motorräder, Reisemobile, Sonderfahrzeuge, Sonderaufbauten und vieles mehr. Ziel ist es, Ihnen wichtige Unterlagen zur Schadensursachenermittlung, zur Mängelfeststellung für Haftpflichtschäden zur Verfügung stellen zu können.
Rechtliches zum Thema Kfz-Haftpflichtschaden
Sind Sie nicht schuld am Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.


Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer regulieren muss:
•Abschleppkosten
•Reparatur des Fahrzeugs
•Sachverständigengebühren
•Mietwagen oder Nutzungsausfallgebühren
•Rechtsanwaltsgebühren
•eine mögliche Wertminderung
•Schmerzensgeld
•eventueller Verdienstausfall

 

Schadensregulierung

 

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf Ihrer Seite.
Durch Auswahl eines eigenen Sachverständigen
wird gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten im Rahmen des Fahrzeugschadens im Gutachten ermittelt werden. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Sachverständigen sind Bestandteil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Sie sind nicht verpflichtet, den der gegnerischen Versicherung zu nehmen.

Nach einem Zusammenstoß haben Sie bei leichten oder mittleren Schäden die freie Wahl zwischen zwei Abrechungsmöglichkeiten. Sie können das Auto reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, das heißt, sich die Reparaturkosten auszahlen lassen.

Wenn Sie ihr Auto tatsächlich reparieren lassen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Die Rechnung darf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um maximal 30 Prozent übersteigen, und das Auto muss nach der kompletten Reparatur noch mindestens sechs Monate behalten werden. Darüber rechnet die Versicherung einen Totalschaden ab. In diesem Fall wird der Wiederbeschaffungswert minus Restwert erstattet.
Sie entscheiden, ob und wann das Auto ganz, teilweise oder gar nicht instand gesetzt wird. Erstattet werden die Stundensätze einer markengebunden Fachwerkstatt. Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn Sie in der Rechnung ausgewiesen ist. Das ist der Fall, wenn bei einer Eigenreparatur  Ersatzteile gekauft werden.


Gute Gründe sprechen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts im Haftpflichtschadenfall:  
Nur Ihr Anwalt gewährleistet, dass Sie nach einem Unfall auch wirklich den Ersatz des Schadens erhalten, der Ihnen zusteht, denn nur er verfolgt ausschließlich Ihre Interessen!
Die Kosten dafür übernimmt bei Alleinschuld des Gegners dessen Versicherung, sonst werden sie nach
Haftungsquote aufgeteilt.
Dann springt – falls vorhanden – die Rechtschutzversicherung ein.
Nehmen Sie sich deshalb in diesen Fällen immer einen Rechtsanwalt, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen! 

 

 

Wertgutachten

 

Der Wert eines Fahrzeugs steht und fällt mit dem Zustand. Ein Wertgutachten dokumentiert den besonderen Wert Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, aber dessen Wert nicht kennen, werden wir durch eine detaillierte Fahrzeuganalyse und unter Berücksichtigung von Alter, Sonderausstattung, Pflegezustand, Laufleistung, etc. den speziellen Wert Ihres Fahrzeuges ermitteln. Auch die aktuellen Marktverhältnisse am lokalen und nationalen Markt werden in die Wertermittlung für Ihr Fahrzeug einbezogen.

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). 

 

Techn. Beweissicherung

 

Technische Beweissicherungsgutachten können dann notwendig werden, wenn es um die Schadensursache von Defekten an Fahrzeugbauteilen, wie z. B. dem Motor, dem Getriebe, den Achsen oder anderen Teilen, geht.
Besonders dann, wenn es um Bauteile an Gebrauchtfahrzeugen geht, an denen nach dem Kauf ein Schaden aufgetreten ist, werden Beweissicherungsgutachten eingesetzt. Wenn es nämlich darum geht, zu beweisen, dass dieser Schaden schon zum Zeitpunkt des Verkaufes vorgelegen hat.
Darüber hinaus ist es oft strittig, ob durchgeführte Werkstattinstandsetzungsarbeiten zu Folgeschäden geführt haben und unterstützt Sie bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.