Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Leistungen, den Ablauf eines Gutachtens sowie die nächsten Schritte nach einem Verkehrsunfall. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

Was macht ein KFZ-Gutachter?

Ein Kfz-Gutachter dokumentiert Fahrzeugschäden, ermittelt Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall und erstellt ein unabhängiges Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder wenn der Schaden nicht eindeutig geringfügig ist. Auch bei Fahrzeugbewertungen oder Streitigkeiten ist ein Gutachter sinnvoll.

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder wenn der Schaden nicht eindeutig geringfügig ist. Auch bei Fahrzeugbewertungen oder Streitigkeiten ist ein Gutachter sinnvoll.

Wie läuft ein Kfz-Gutachten ab?

Nach Terminvereinbarung begutachten wir Ihr Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt, dokumentieren den Schaden und erstellen ein ausführliches Gutachten, das Sie und die Versicherung erhalten.

Was benötige ich für die Begutachtung?

In der Regel: Fahrzeugschein, Unfallinformationen (falls vorhanden), Ihre Kontaktdaten. Alles Weitere klären wir persönlich.

Wozu sollte zusätzlich ein Anwalt beauftragt werden?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden - insbesondere bei Kürzungen oder Einwänden der Versicherung.

Wozu dient die Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachter?

Mit der Abtretungserklärung kann das Gutachterhonorar direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Für Sie entsteht kein finanzieller Aufwand.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall zu erwerben.

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung pro Tag zu.

Was ist der merkantile Minderwert?

Das ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, da ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert ist.

Ist ein Gutachten auch bei "kleinen" Schäden notwendig?

Ja! Auch kleine Schäden können hohe Reparaturkosten verursachen. Ein Gutachten hilf, den Schaden korrekt einzuschätzen.

Sollte ich die Polizei rufen, wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt bin?

Ja! Vor allem wenn der Schaden hoch ist, es Verletzte gibt oder der Unfallgegner sich uneinsichtig verhält.

Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, ohne zu reparieren?

Ja. Sie können sich den (Netto-) Schadenbetrag auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Muss ich das Gutachten bei meiner Versicherung einreichen?

Nein - auf Wunsch übernehmen wir die komplette Weiterleitung an die gegnerische Versicherung für Sie. Selbstverständlich erhalten Sie alle Unterlagen auch persönlich.

Arbeitet ihr unabhängig von Versicherungen?

Ja. Wir sind freie und unabhängige Kfz-Sachverständige und arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Auftrag von Versicherungen.

Erstellt ihr auch Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)?

Ja. Wir erstellen professionelle Wertgutachten für Oldtimer, Sportwagen, Transporter und Alltagsfahrzeuge - z. B. für Versicherung, Verkauf oder rechtliche Zwecke.

Helft ihr auch bei Rückfragen der Versicherung?

Selbstverständlich. Bei Einwänden oder Rückfragen erstellen wir technische Stellungnahmen und unterstützen Sie fachlich bis zur vollständigen Klärung des Schadens.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Sachverständigenbüro Acar
Inhaber: Corc Acar
Dr.-Dürrwangerstraße 17
86156 Augsburg
Deutschland

Telefon: +49 176 17027034
E-Mail: sv@acar.de


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